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G420/97•Verfassungsgerichtshof G420/97
G420/97Verfassungsgericht13.12.1999
Landtag, Gesetz Erlassung, Landesgesetz, Landesverfassung, VfGH / Kosten
1. Das Gesetz vom 14. Mai 1997, mit dem das Tiroler Musikschulgesetz geändert wird, LGBl. Nr. 58, wird als verfassungswidrig aufgehoben.
Frühere gesetzliche Bestimmungen treten nicht wieder in Wirksamkeit.
Der Landeshauptmann von Tirol ist zur unverzüglichen Kundmachung der Aufhebung im Landesgesetzblatt für Tirol verpflichtet.
2. Der Antrag auf Zuspruch der Verfahrenskosten wird abgewiesen.
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