Verfassungsgerichtshof V56/99

V56/99Verfassungsgericht15.12.1999

Regest

Geltungsbereich einer Verordnung, Wasserversorgung, Übergangsbestimmung

Gesamter Gesetzestext

Verfassungsgerichtshof V56/99

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 15.12.1999

Spruch

In Pkt. I. Allgemeines Z7 der Wasserleitungsordnung der öffentlichen Wasserversorgungsanlage der Gemeinde Ramsau am Dachstein, in Kraft getreten gemäß den Verordnungen des Landeshauptmannes von Steiermark, LGBl. 43/1964, und der Steiermärkischen Landesregierung, LGBl. 44/1964, am 28. Februar 1964, wird der letzte Satz als gesetzwidrig aufgehoben.

Die Steiermärkische Landesregierung ist verpflichtet, diesen Ausspruch unverzüglich im Landesgesetzblatt kundzumachen.

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