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B587/99; B590/99; B704/99; B705/99; B714/99; B715/99 - B773/99 ua•Verfassungsgerichtshof B587/99; B590/99; B704/99; B705/99; B714/99; B715/99 - B773/99 ua
B587/99; B590/99; B704/99; B705/99; B714/99; B715/99 - B773/99 uaVerfassungsgericht15.12.1999
VfGH / Kosten, VfGH / Anlaßfall
Die Beschwerdeführer sind durch die jeweils angefochtenen Bescheide wegen Anwendung einer verfassungswidrigen Gesetzesbestimmung in ihren Rechten verletzt worden.
Die Bescheide werden aufgehoben.
Der Bund (Bundesminister für Wissenschaft und Verkehr) ist schuldig, den Beschwerdeführern zuhanden ihrer Rechtsvertreter die für den Erst- und Zweitbeschwerdeführer mit je 29.500 S und für den Drittbeschwerdeführer mit 32.000 S bestimmten Prozeßkosten binnen 14 Tagen bei Exekution zu ersetzen.
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