Verfassungsgerichtshof B810/97

B810/97Verfassungsgericht15.12.1999

Regest

VfGH / Anlaßfall

Gesamter Gesetzestext

Verfassungsgerichtshof B810/97

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 15.12.1999

Spruch

Die Beschwerdeführerin ist durch den angefochtenen Bescheid wegen Anwendung einer gesetzwidrigen Verordnung in

ihren Rechten verletzt worden.

Der Bescheid wird aufgehoben.

Der Bund (Bundesminister für Justiz) ist schuldig, der Beschwerdeführerin zuhanden ihres Rechtsvertreters die mit ATS 18.000,- bestimmten Prozesskosten binnen 14 Tagen bei Exekution zu bezahlen.

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