Verfassungsgerichtshof B2129/98; 2216/98

B2129/98; 2216/98Verfassungsgericht16.12.1999

Regest

VfGH / Anlaßfall

Gesamter Gesetzestext

Verfassungsgerichtshof B2129/98,2216/98

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 16.12.1999

Spruch

Die Beschwerdeführer sind durch die angefochtenen Bescheide wegen Anwendung einer verfassungswidrigen Gesetzesbestimmung in ihren Rechten verletzt worden.

Die Bescheide werden aufgehoben.

Das Land Salzburg ist schuldig, dem Erstbeschwerdeführer zuhanden seines Rechtsvertreters die mit 31.000 S und dem Zweitbeschwerdeführer zuhanden seines Rechtsvertreters die mit 29.500 S bestimmten Prozeßkosten binnen 14 Tagen bei Exekution zu ersetzen.

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