Verfassungsgerichtshof B2514/97

B2514/97Verfassungsgericht16.12.1999

Regest

VfGH / Anlassfall

Gesamter Gesetzestext

Verfassungsgerichtshof B2514/97

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 16.12.1999

Spruch

Die beschwerdeführende Gesellschaft ist durch den angefochtenen Bescheid wegen Anwendung eines verfassungswidrigen Gesetzes in ihren Rechten verletzt worden.

Der Bescheid wird aufgehoben.

Der Bund (Bundesminister für Finanzen) ist schuldig, der beschwerdeführenden Gesellschaft zu Handen ihres Rechtsvertreters die mit ATS 18.000,-- bestimmten Prozesskosten binnen 14 Tagen bei Exekution zu bezahlen.

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