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B1592/98•Verfassungsgerichtshof B1592/98
B1592/98Verfassungsgericht17.12.1999
Sozialversicherung, Verfahren, Ärzte, Behördenzuständigkeit, Entscheidungspflicht
Die beschwerdeführenden Parteien sind durch den angefochtenen Bescheid in den verfassungsgesetzlich gewährleisteten Rechten auf ein Verfahren vor dem gesetzlichen Richter und auf Gleichheit vor dem Gesetz verletzt worden.
Der Bescheid wird aufgehoben.
Der Bund (Bundesministerin für Arbeit, Gesundheit und Soziales) ist schuldig, den beschwerdeführenden Parteien zuhanden ihres Rechtsvertreters die mit S 37.600,-- bestimmten Prozeßkosten binnen 14 Tagen bei Exekution zu bezahlen.
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