Verfassungsgerichtshof B1543/99

B1543/99Verfassungsgericht29.02.2000

Regest

Bindung (der Verwaltungsbehörden an Bescheide), Dienstrecht, Disziplinarrecht, Versetzung, Verwaltungsverfahren, Wiederaufnahme

Gesamter Gesetzestext

Verfassungsgerichtshof B1543/99

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 29.02.2000

Spruch

Der Beschwerdeführer ist durch den angefochtenen Bescheid weder in einem verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht noch in Rechten wegen Anwendung einer rechtswidrigen generellen Norm verletzt worden.

Die Beschwerde wird abgewiesen.

Kosten werden nicht zugesprochen.

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