Verfassungsgerichtshof B96/99

B96/99Verfassungsgericht29.02.2000

Regest

Sozialversicherung, Ärzte, Verwaltungsverfahren, Befangenheit, Behördenzusammensetzung, Kollegialbehörde

Gesamter Gesetzestext

Verfassungsgerichtshof B96/99

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 29.02.2000

Spruch

Der Beschwerdeführer ist durch den angefochtenen Bescheid im verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf ein Verfahren vor einem unabhängigen und unparteiischen Tribunal verletzt worden.

Der Bescheid wird aufgehoben.

Der Bund (Bundesministerin für Arbeit, Gesundheit und Soziales) ist schuldig, der beschwerdeführenden Partei zuhanden ihres Rechtsvertreters die mit S 29.500,-- bestimmten Prozeßkosten binnen 14 Tagen bei Exekution zu bezahlen.

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