Verfassungsgerichtshof B1422/98

B1422/98Verfassungsgericht29.02.2000

Regest

Dienstrecht, Versetzung, Verwendungsänderung, VfGH / Kosten

Gesamter Gesetzestext

Verfassungsgerichtshof B1422/98

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 29.02.2000

Spruch

Der Beschwerdeführer ist durch den angefochtenen Bescheid weder in einem verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht noch wegen Anwendung einer rechtswidrigen generellen Norm in Rechten verletzt worden.

Die Beschwerde wird abgewiesen.

Kosten werden nicht zugesprochen.

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