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V60/98•Verfassungsgerichtshof V60/98
V60/98Verfassungsgericht02.03.2000
Raumordnung, Flächenwidmungsplan, Verordnungserlassung, VfGH / Prüfungsumfang, Vertrauensschutz
I. Die Verordnung des Gemeinderats der Marktgemeinde Rankweil (Beschluss des Gemeinderats der Marktgemeinde Rankweil vom 19. Dezember 1996, genehmigt mit Schreiben der Vorarlberger Landesregierung vom 27. Februar 1997, ZVIIa-310.64) betreffend die Umwidmung des Grundstückes GstNr. 7212 GB Rankweil, von Freifläche/Landwirtschaftsgebiet in Freifläche/Sondergebiet-Sport auf eine Dauer von 15 Jahren ab 19. Dezember 1996, wird als gesetzwidrig aufgehoben.
II. Die Vorarlberger Landesregierung ist zur unverzüglichen Kundmachung der Aufhebung im Landesgesetzblatt verpflichtet.
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