Verfassungsgerichtshof B1691/99

B1691/99Verfassungsgericht03.03.2000

Regest

Finanzverfassung, Finanzzuweisungen, Zuschüsse, Gesundheitswesen, Umsatzsteuer, Vorsteuerabzug, Verwaltungsorganisation, VfGH / Klagen, VfGH / Kosten, VfGH / Legitimation

Gesamter Gesetzestext

Verfassungsgerichtshof B1691/99

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 03.03.2000

Spruch

Die beschwerdeführende Partei ist durch den angefochtenen Bescheid im verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf ein Verfahren vor dem gesetzlichen Richter verletzt worden.

Der Bescheid wird aufgehoben.

Kosten werden nicht zugesprochen.

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