Verfassungsgerichtshof V84/99 ua

V84/99 uaVerfassungsgericht04.03.2000

Regest

Ärzte Versorgung, Versorgungsrecht, Rechtsstaatsprinzip, Verordnung, Kundmachung

Gesamter Gesetzestext

Verfassungsgerichtshof V84/99 ua

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 04.03.2000

Spruch

Die Satzung des Wohlfahrtsfonds der Ärztekammer für Wien in der Fassung der Kundmachung in den Mitteilungen der Wiener Ärztekammer, Heft 2b/1999 wird als gesetzwidrig aufgehoben.

Die Wiener Landesregierung ist verpflichtet, diesen Ausspruch unverzüglich im Landesgesetzblatt kundzumachen.

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