Verfassungsgerichtshof V95/99

V95/99Verfassungsgericht06.03.2000

Regest

Straßenpolizei, Fahrverbot, Straßenverkehrszeichen, Verordnung, Kundmachung

Gesamter Gesetzestext

Verfassungsgerichtshof V95/99

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 06.03.2000

Spruch

1. Die Verordnung der Bezirkshauptmannschaft Landeck vom 18. Jänner 1991, Z3-4265, mit der auf der B 315 Reschenstraße ein Fahrverbot für Lastkraftfahrzeuge erlassen wird, kundgemacht im Boten für Tirol Nr. 98/1991, war gesetzwidrig.

2. Die Tiroler Landesregierung ist zur unverzüglichen Kundmachung dieses Ausspruches im Landesgesetzblatt verpflichtet.

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