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B1461/99•Verfassungsgerichtshof B1461/99
B1461/99Verfassungsgericht06.03.2000
Aufenthaltsrecht, Fremdenpolizei, Ausweisung, Fremdenrecht, Verwaltungsverfahren, Ermittlungsverfahren, Bescheiderlassung, VfGH / Verfahrenshilfe
1. Den Anträgen auf Bewilligung der Verfahrenshilfe wird in Form der Gebührenbefreiung stattgegeben, im übrigen werden sie abgewiesen.
2. Die Beschwerdeführer sind durch den angefochtenen Bescheid im verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf Gleichbehandlung von Fremden untereinander verletzt worden.
Die Bescheide werden aufgehoben.
Der Bund (Bundesminister für Inneres) ist schuldig, den Beschwerdeführern zu Handen ihres Rechtsvertreters die mit S 27.000,-- bestimmten Kosten dieses verfassungsgerichtlichen Beschwerdeverfahrens binnen 14 Tagen bei sonstigem Zwang zu ersetzen.
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