Verfassungsgerichtshof B901/98

B901/98Verfassungsgericht06.03.2000

Regest

VfGH / Anlaßfall

Gesamter Gesetzestext

Verfassungsgerichtshof B901/98

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 06.03.2000

Spruch

1. Der Beschwerdeführer ist durch den angefochtenen Bescheid wegen Anwendung einer gesetzwidrigen Verordnung in seinen Rechten verletzt worden.

2. Der Bescheid wird aufgehoben.

3. Das Land Tirol ist schuldig, dem Beschwerdeführer zu Handen seiner Rechtsvertreter die mit Schilling 20.500,- bestimmten Prozeßkosten binnen 14 Tagen bei sonstigem Zwang zu bezahlen.

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