Verfassungsgerichtshof B1968/99 ua

B1968/99 uaVerfassungsgericht08.03.2000

Regest

Baurecht, Nachbarrechte, Auslegung verfassungskonforme

Gesamter Gesetzestext

Verfassungsgerichtshof B1968/99 ua

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 08.03.2000

Spruch

Die Beschwerdeführer sind durch die angefochtenen Bescheide im verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf Gleichheit aller Staatsbürger vor dem Gesetz verletzt worden.

Die angefochtenen Bescheide werden aufgehoben.

Das Land Steiermark ist schuldig, den Beschwerdeführern zu Handen ihres Rechtsvertreters die mit jeweils S 29.500,- bestimmten Prozesskosten binnen 14 Tagen bei Exekution zu bezahlen.

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