Verfassungsgerichtshof A20/97

A20/97Verfassungsgericht08.03.2000

Regest

VfGH / Klagen, VfGH / Kosten

Gesamter Gesetzestext

Verfassungsgerichtshof A20/97

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 08.03.2000

Spruch

Der beklagte Bund ist schuldig, dem Kläger den Betrag von S 4.059,20 bei sonstiger Exekution binnen 14 Tagen zu bezahlen.

Das Mehrbegehren wird abgewiesen.

Der Kläger ist schuldig, dem beklagten Bund die mit S 4.059,20 bestimmten Verfahrenskosten bei sonstiger Exekution binnen 14 Tagen zu ersetzen.

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