Verfassungsgerichtshof B156/95 ua

B156/95 uaVerfassungsgericht09.03.2000

Regest

VfGH / Anlaßfall, VfGH / Legitimation

Gesamter Gesetzestext

Verfassungsgerichtshof B156/95 ua

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 09.03.2000

Spruch

Die Beschwerdeführer sind durch die angefochtenen Bescheide wegen Anwendung eines verfassungswidrigen Gesetzes in ihren Rechten verletzt worden.

Die Bescheide werden aufgehoben.

Der Bund (Bundesminister für Unterricht und Kunst) ist schuldig, den Beschwerdeführern zu Handen ihres Rechtsvertreters die mit jeweils S 18.000,- bestimmten Prozesskosten binnen 14 Tagen bei Exekution zu bezahlen.

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