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G2/00 ua•Verfassungsgerichtshof G2/00 ua
G2/00 uaVerfassungsgericht09.03.2000
Schulen, Minderheiten, VfGH / Fristsetzung
Im ersten Satz des §16 Abs1 des Bundesgesetzes vom 19. März 1959, womit für das Bundesland Kärnten Vorschriften zur Durchführung der Minderheiten-Schulbestimmungen des Österreichischen Staatsvertrages getroffen werden (Minderheiten-Schulgesetz für Kärnten), BGBl. Nr. 101/1959 idF BGBl. Nr. 326/1988, 35/1990 und 420/1990, werden die Worte "ersten drei" im ersten Halbsatz sowie der zweite Halbsatz als verfassungswidrig aufgehoben.
Die Aufhebung tritt mit Ablauf des 31. August 2001 in Kraft.
Der Bundeskanzler ist zur unverzüglichen Kundmachung dieser Aussprüche im BGBl. I verpflichtet.
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