Verfassungsgerichtshof G19/99

G19/99Verfassungsgericht10.03.2000

Regest

Behördenzuständigkeit, Dienstrecht, Berufungskommission, Grundprinzipien der Verfassung, Oberste Organe der Vollziehung, Verwaltungsgerichtshof Organisation, VfGH / Präjudizialität

Gesamter Gesetzestext

Verfassungsgerichtshof G19/99

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 10.03.2000

Spruch

§18 des Verwaltungsgerichtshofgesetzes 1985 - VwGG, BGBl. Nr. 10, wird als verfassungswidrig aufgehoben.

Frühere gesetzliche Bestimmungen treten nicht wieder in Wirksamkeit.

Der Bundeskanzler ist verpflichtet, diese Aussprüche unverzüglich im Bundesgesetzblatt kundzumachen.

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