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G19/99•Verfassungsgerichtshof G19/99
G19/99Verfassungsgericht10.03.2000
Behördenzuständigkeit, Dienstrecht, Berufungskommission, Grundprinzipien der Verfassung, Oberste Organe der Vollziehung, Verwaltungsgerichtshof Organisation, VfGH / Präjudizialität
§18 des Verwaltungsgerichtshofgesetzes 1985 - VwGG, BGBl. Nr. 10, wird als verfassungswidrig aufgehoben.
Frühere gesetzliche Bestimmungen treten nicht wieder in Wirksamkeit.
Der Bundeskanzler ist verpflichtet, diese Aussprüche unverzüglich im Bundesgesetzblatt kundzumachen.
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