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B1583/99 ua•Verfassungsgerichtshof B1583/99 ua
B1583/99 uaVerfassungsgericht10.03.2000
VfGH / Kosten, VfGH / Anlaßfall
Die Beschwerdeführer sind durch die jeweils angefochtenen Bescheide wegen Anwendung eines verfassungswidrigen Gesetzes in ihren Rechten verletzt worden.
Die Bescheide werden aufgehoben.
Der Bund (Bundesminister für Wissenschaft und Verkehr) ist schuldig, dem Beschwerdeführer zu B 1583/99 die mit 29.500 S bestimmten Prozeßkosten, den Beschwerdeführern zu B 1623,1624/99 bzw. zu B 1681,1682/99 die mit je 32.000 S bestimmten Prozeßkosten und den Beschwerdeführern zu B 1683-1685/99 bzw. zu B 1686-1688/99 die mit je 34.500 S bestimmten Prozeßkosten zuhanden ihrer Rechtsvertreter binnen 14 Tagen bei Exekution zu bezahlen.
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