Verfassungsgerichtshof B1524/98 ua

B1524/98 uaVerfassungsgericht10.03.2000

Regest

VfGH / Anlaßfall

Gesamter Gesetzestext

Verfassungsgerichtshof B1524/98 ua

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 10.03.2000

Spruch

Die beschwerdeführenden Parteien sind durch die angefochtenen Bescheide wegen Anwendung einer gesetzwidrigen Verordnung in ihren Rechten verletzt worden.

Die Bescheide werden aufgehoben.

Der Bund (Bundesministerin für Arbeit, Gesundheit und Soziales) ist schuldig, den beschwerdeführenden Parteien zuhanden ihrer Rechtsvertreter die mit je 29.500 S bestimmten Prozeßkosten binnen 14 Tagen bei Exekution zu bezahlen.

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