Verfassungsgerichtshof B1621/99 ua

B1621/99 uaVerfassungsgericht15.03.2000

Regest

VfGH / Anlaßfall

Gesamter Gesetzestext

Verfassungsgerichtshof B1621/99 ua

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 15.03.2000

Spruch

Der Beschwerdeführer ist durch die angefochtenen Bescheide wegen Anwendung eines verfassungswidrigen Gesetzes in seinen Rechten verletzt worden.

Die Bescheide werden aufgehoben.

Die Landeshauptstadt Innsbruck ist schuldig, dem Beschwerdeführer zu Handen seines Rechtsvertreters jeweils die mit S 27.000,- bestimmten Prozesskosten binnen 14 Tagen bei Exekution zu bezahlen.

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