Verfassungsgerichtshof B1316/99

B1316/99Verfassungsgericht15.03.2000

Regest

Verwaltungsverfahren, Abänderung und Behebung von amtswegen, VfGH / Gegenstandslosigkeit, VfGH / Klaglosstellung, VfGH / Kosten

Gesamter Gesetzestext

Verfassungsgerichtshof B1316/99

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 15.03.2000

Spruch

Das Verfahren wird eingestellt.

Der Bund (Bundesministerin für Arbeit, Gesundheit und Soziales) ist schuldig, dem Beschwerdeführer zuhanden seines Rechtsvertreters die mit 27.000 S bestimmten Kosten des Verfahrens binnen 14 Tagen bei sonstigem Zwang zu ersetzen.

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