Verfassungsgerichtshof G211/98 ua

G211/98 uaVerfassungsgericht15.03.2000

Regest

Strafrecht, Strafbemessung, Straßenpolizei, Alkoholisierung, Verwaltungsstrafrecht, VfGH / Präjudizialität

Gesamter Gesetzestext

Verfassungsgerichtshof G211/98 ua

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 15.03.2000

Spruch

Die Wortfolge "§21 und" in §100 Abs5 StVO 1960, BGBl. 1960/159 idF BGBl. I 1998/92, wird als verfassungswidrig aufgehoben.

Die Aufhebung tritt mit Ablauf des 31. Dezember 2000 in Kraft.

Frühere gesetzliche Bestimmungen treten nicht wieder in Kraft.

Der Bundeskanzler ist zur unverzüglichen Kundmachung dieser Aussprüche im Bundesgesetzblatt I verpflichtet.

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