Der KI-Arbeitsbereich für Juristen
- Rechtsrecherche mit Zugriff auf über 1 Million Quellen
- Dokumentenautomatisierung
- Mandatsverwaltung
- Gehostet in der EU und der Schweiz
14 Tage kostenlos testen (10 Fragen/Tag während der Testphase)
Der KI-Arbeitsbereich für Juristen
14 Tage kostenlos testen (10 Fragen/Tag während der Testphase)
G151/99 ua•Verfassungsgerichtshof G151/99 ua
G151/99 uaVerfassungsgericht16.03.2000
Strafprozeßrecht, Rechtsmittel, Urteil, VfGH / Aufhebung Wirkung, VfGH / Fristsetzung, VfGH / Individualantrag
1. Der zu G166/99 protokollierte Antrag wird zurückgewiesen.
2. Die beiden Wortfolgen "binnen vier Wochen" in §285 Abs1 erster Satz StPO 1975, BGBl. Nr. 631/1975 in der Fassung der Novelle BGBl. Nr. 526/1993 werden aufgehoben.
Die Aufhebung tritt mit Ablauf des 30. Juni 2001 in Kraft.
Der Bundeskanzler ist zur unverzüglichen Kundmachung dieses Ausspruches im Bundesgesetzblatt I verpflichtet.
3. Die aufgehobenen Bestimmungen sind im Verfahren 35 Vr 3036/95, Hv 22/95 des Landesgerichtes Salzburg nicht mehr anzuwenden.
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.