Verfassungsgerichtshof G151/99 ua

G151/99 uaVerfassungsgericht16.03.2000

Regest

Strafprozeßrecht, Rechtsmittel, Urteil, VfGH / Aufhebung Wirkung, VfGH / Fristsetzung, VfGH / Individualantrag

Gesamter Gesetzestext

Verfassungsgerichtshof G151/99 ua

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 16.03.2000

Spruch

1. Der zu G166/99 protokollierte Antrag wird zurückgewiesen.

2. Die beiden Wortfolgen "binnen vier Wochen" in §285 Abs1 erster Satz StPO 1975, BGBl. Nr. 631/1975 in der Fassung der Novelle BGBl. Nr. 526/1993 werden aufgehoben.

Die Aufhebung tritt mit Ablauf des 30. Juni 2001 in Kraft.

Der Bundeskanzler ist zur unverzüglichen Kundmachung dieses Ausspruches im Bundesgesetzblatt I verpflichtet.

3. Die aufgehobenen Bestimmungen sind im Verfahren 35 Vr 3036/95, Hv 22/95 des Landesgerichtes Salzburg nicht mehr anzuwenden.

4. Im übrigen werden die Anträge abgewiesen.

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