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G312/97 ua•Verfassungsgerichtshof G312/97 ua
G312/97 uaVerfassungsgericht16.03.2000
Abfallwirtschaft, Auslegung eines Antrages, Determinierungsgebot, Strafen, Umweltschutz, VfGH / Kosten, VfGH / Prüfungsgegenstand, VfGH / Prüfungsumfang
1. Die Wortfolge "von 50 000" in §39 Abs1 lita Abfallwirtschaftsgesetz 1990, BGBl. 1990/325 in der Fassung BGBl. 1996/434, wird als verfassungswidrig aufgehoben.
2. Die aufgehobene Wortfolge ist auf die den Anträgen G196/98 und G21/99 zugrunde liegenden Verfahren nicht mehr anzuwenden.
3. Frühere gesetzliche Bestimmungen treten nicht wieder in Kraft.
4. Der Bundeskanzler ist zur unverzüglichen Kundmachung dieser Aussprüche im Bundesgesetzblatt I verpflichtet.
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