Verfassungsgerichtshof G5/00

G5/00Verfassungsgericht03.04.2000

Regest

Rechtskraft, Strafprozeßrecht, Rechtsmittel, VfGH / Aufhebung Wirkung, VfGH / Verfahrenshilfe

Gesamter Gesetzestext

Verfassungsgerichtshof G5/00

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 03.04.2000

Spruch

Der Antrag des Dr. B S, ..., auf Bewilligung der Verfahrenshilfe zur Ausführung eines Individualantrages gegen Bestimmungen der StPO, die eine unerstreckbare Frist zur Einbringung der Nichtigkeitsbeschwerde normieren (§285 Abs1 erster und dritter Satz StPO "binnen vier Wochen bzw. binnen zwei Wochen; §6 Abs1 StPO "die in diesem Gesetz bestimmten Fristen können, wenn das Gegenteil nicht ausdrücklich verfügt ist, nicht verlängert werden"), wird a b g e w i e s e n .

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.