Verfassungsgerichtshof B2236/98 ua

B2236/98 uaVerfassungsgericht13.06.2000

Regest

VfGH / Anlaßfall

Gesamter Gesetzestext

Verfassungsgerichtshof B2236/98 ua

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 13.06.2000

Spruch

Die Beschwerdeführer sind durch den jeweils angefochtenen Bescheid wegen Anwendung einer verfassungswidrigen Gesetzesbestimmung in ihren Rechten verletzt worden.

Die Bescheide werden aufgehoben.

Der Bund (Bundesminister für Inneres) ist schuldig, den Beschwerdeführern die mit je 27.000 S bestimmten Prozeßkosten zuhanden ihres Rechtsvertreters binnen 14 Tagen bei Exekution zu ersetzen.

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