Verfassungsgerichtshof B1232/98

B1232/98Verfassungsgericht14.06.2000

Regest

Behördenzuständigkeit, Sozialversicherung, Ärzte, Verfahren, fair trial, Mündlichkeit

Gesamter Gesetzestext

Verfassungsgerichtshof B1232/98

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 14.06.2000

Spruch

Die Beschwerdeführer sind durch den angefochtenen Bescheid weder in einem verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht noch durch Anwendung einer rechtswidrigen generellen Norm in ihren Rechten verletzt worden.

Die Beschwerde wird abgewiesen.

Kosten werden nicht zugesprochen.

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