Verfassungsgerichtshof B65/00 ua

B65/00 uaVerfassungsgericht15.06.2000

Regest

EU-Recht, EU-Recht Richtlinie, Rechtsschutz, Vergabewesen, VfGH / Instanzenzugserschöpfung, VfGH / Prüfungsmaßstab, VfGH / Wirkung aufschiebende, Verwaltungsgerichtshof Zuständigkeit

Gesamter Gesetzestext

Verfassungsgerichtshof B65/00 ua

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 15.06.2000

Spruch

Die beschwerdeführenden Gesellschaften sind durch die angefochtenen Bescheide weder in einem verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht noch wegen Anwendung einer rechtswidrigen generellen Norm in ihren Rechten verletzt worden.

Die Beschwerden werden abgewiesen.

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