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B1593/99 ua•Verfassungsgerichtshof B1593/99 ua
B1593/99 uaVerfassungsgericht16.06.2000
Aufenthaltsrecht, Fremdenrecht
Die Beschwerdeführer sind durch die angefochtenen Bescheide in dem durch das BVG BGBl. 390/1973 verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf Gleichbehandlung von Fremden untereinander verletzt worden.
Die Bescheide werden aufgehoben.
Der Bund (Bundesminister für Inneres) ist schuldig, den Beschwerdeführern, zuhanden des Beschwerdevertreters, die mit je 27.000 S bestimmten Prozeßkosten binnen 14 Tagen bei Exekution zu ersetzen.
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