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G26/00•Verfassungsgerichtshof G26/00
G26/00Verfassungsgericht17.06.2000
Sozialversicherung, Pensionsversicherung, Ausgleichszulage, VfGH / Präjudizialität, VfGH / Prüfungsumfang, Eherecht
Die Wortfolgen "a) den Ehegatten (die Ehegattin), sofern er (sie) mit dem Pensionsberechtigten nicht im gemeinsamen Haushalt lebt", sowie "in Fällen der lita 25 vH und" in §294 Abs1 ASVG, in der Fassung der Bundesgesetze BGBl. Nr. 31/1973 (29. Novelle zum ASVG), 282/1981 (36. Novelle zum ASVG) und 642/1989 (48. Novelle zum ASVG) sowie die Wendung "a und" in §294 Abs3 ASVG in der Fassung BGBl. Nr. 31/1973, werden als verfassungswidrig aufgehoben.
Frühere gesetzliche Bestimmungen treten nicht wieder in Wirksamkeit.
Der Bundeskanzler ist zur unverzüglichen Kundmachung dieser Aussprüche im Bundesgesetzblatt I verpflichtet.
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