Verfassungsgerichtshof B1048/99

B1048/99Verfassungsgericht19.06.2000

Regest

Bescheidbegründung, Bescheid Zurechnung, Dienstrecht, Ernennung, Ermessen, Hochschulen, Verwaltungsverfahren, Parteistellung, Intimationsbescheid

Gesamter Gesetzestext

Verfassungsgerichtshof B1048/99

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 19.06.2000

Spruch

Der Beschwerdeführer ist durch den angefochtenen Bescheid im verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf Gleichheit aller Staatsbürger vor dem Gesetz verletzt worden.

Der Bescheid wird aufgehoben.

Der Bund (Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur) ist schuldig, dem Beschwerdeführer zuhanden seines Rechtsvertreters die mit S 29.500,-- bestimmten Prozeßkosten binnen 14 Tagen bei Exekution zu bezahlen.

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