Verfassungsgerichtshof G16/00

G16/00Verfassungsgericht19.06.2000

Regest

Aufenthaltsrecht, Fremdenrecht, VfGH / Fristsetzung

Gesamter Gesetzestext

Verfassungsgerichtshof G16/00

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 19.06.2000

Spruch

Die in §21 Abs3 Fremdengesetz 1997, BGBl. I Nr. 75, enthaltene Wortfolge "vor Vollendung des 14. Lebensjahres" wird als verfassungswidrig aufgehoben.

Die Aufhebung tritt mit Ablauf des 31. Dezember 2000 in Kraft.

Frühere gesetzliche Bestimmungen treten nicht wieder in Wirksamkeit.

Der Bundeskanzler ist verpflichtet, diese Aussprüche unverzüglich im Bundesgesetzblatt I kundzumachen.

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