Verfassungsgerichtshof B314/00

B314/00Verfassungsgericht19.06.2000

Regest

Dienstrecht, Disziplinarrecht, Disziplinarbehörden, Delegierung, Post- und Telegraphenverwaltung, Post- und Fernmelderecht, Kollegialbehörde, Behördenzusammensetzung

Gesamter Gesetzestext

Verfassungsgerichtshof B314/00

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 19.06.2000

Spruch

Der Beschwerdeführer ist durch den angefochtenen Bescheid im verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf ein Verfahren vor dem gesetzlichen Richter verletzt worden.

Der Bescheid wird aufgehoben.

Der Bund (Bundeskanzler) ist schuldig, dem Beschwerdeführer zuhanden seines Rechtsvertreters die mit ATS 29.500,-- bestimmten Prozesskosten binnen 14 Tagen bei Exekution zu bezahlen.

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