Der KI-Arbeitsbereich für Juristen
- Rechtsrecherche mit Zugriff auf über 1 Million Quellen
- Dokumentenautomatisierung
- Mandatsverwaltung
- Gehostet in der EU und der Schweiz
14 Tage kostenlos testen (10 Fragen/Tag während der Testphase)
Der KI-Arbeitsbereich für Juristen
14 Tage kostenlos testen (10 Fragen/Tag während der Testphase)
A1/99•Verfassungsgerichtshof A1/99
A1/99Verfassungsgericht21.06.2000
Ausübung unmittelbarer Befehls- und Zwangsgewalt, Bindung (der Verwaltungsbehörden an Bescheide), Bundeshauptstadt Wien, Straßenpolizei, Abschleppung, Halte(Park)verbot, Straßenverkehrszeichen, Verordnung Kundmachung, VfGH / Klagen, VfGH / Kosten
I. Die beklagte Partei Land Wien ist schuldig, der klagenden Partei 4 % Zinsen aus S 2.041,- vom 22. Oktober 1998 bis 28. Jänner 1999 binnen 14 Tagen bei Exekution zu Handen ihres Rechtsvertreters zu bezahlen.
II. Die beklagte Partei Land Wien ist weiters schuldig, der klagenden Partei die mit S 4.273,36 bestimmten Prozeßkosten binnen 14 Tagen bei Exekution zu Handen ihres Rechtsvertreters zu bezahlen.
III. Das Mehrbegehren in Höhe von S 1.427,52 wird abgewiesen.
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.