Verfassungsgerichtshof B412/98

B412/98Verfassungsgericht21.06.2000

Regest

Rechtsanwälte, Disziplinarrecht, Akteneinsicht, Waffengleichheit (Disziplinarverfahren), fair trial

Gesamter Gesetzestext

Verfassungsgerichtshof B412/98

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 21.06.2000

Spruch

Der Beschwerdeführer ist durch den angefochtenen Bescheid in dem durch Art6 EMRK verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf ein faires Verfahren verletzt worden.

Der Bescheid wird daher aufgehoben.

Die Tiroler Rechtsanwaltskammer ist schuldig, dem Beschwerdeführer die mit S 29.500,- bestimmten Prozeßkosten bei sonstigem Zwang zu bezahlen.

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