Der KI-Arbeitsbereich für Juristen
- Rechtsrecherche mit Zugriff auf über 1 Million Quellen
- Dokumentenautomatisierung
- Mandatsverwaltung
- Gehostet in der EU und der Schweiz
14 Tage kostenlos testen (10 Fragen/Tag während der Testphase)
Der KI-Arbeitsbereich für Juristen
14 Tage kostenlos testen (10 Fragen/Tag während der Testphase)
KI-23/97•Verfassungsgerichtshof KI-23/97
KI-23/97Verfassungsgericht27.06.2000
Behördenzuständigkeit, Dienstrecht, Bezüge Entfall, Rückforderung, Strafrecht, DVG Anwendbarkeit, VfGH / Beteiligter, VfGH / Kompetenzkonflikt, VfGH / Kosten
Zur Entscheidung über die Rückforderung der von der Landeshauptstadt Linz für die Monate Oktober und November 1990 an L S ausbezahlten Bezüge ist der Stadtsenat der Landeshauptstadt Linz zuständig.
Der entgegenstehende Bescheid des Stadtsenates der Landeshauptstadt Linz vom 22.9.1997, 0-1-0, und das Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofes vom 2.7.1997, 94/12/0111, werden aufgehoben.
Kosten werden nicht zugesprochen.
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.