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V90/99•Verfassungsgerichtshof V90/99
V90/99Verfassungsgericht28.06.2000
Gemeinderecht, Organe, Bürgermeister, Wirkungsbereich eigener, Straßenpolizei örtliche, Straßenpolizei, Halte(Park-)verbot, Zuständigkeit
Die Verordnung des Bürgermeisters der Marktgemeinde Scheiblingkirchen-Thernberg vom 25. Juni 1996 wird, soweit damit unter Punkt 2) das Parken an der Ostseite der Klammgasse, zwischen der L 4141 und der Einfahrt zum Grundstück Nr. 124, verboten wird, nicht als gesetzwidrig aufgehoben.
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