Verfassungsgerichtshof V90/99

V90/99Verfassungsgericht28.06.2000

Regest

Gemeinderecht, Organe, Bürgermeister, Wirkungsbereich eigener, Straßenpolizei örtliche, Straßenpolizei, Halte(Park-)verbot, Zuständigkeit

Gesamter Gesetzestext

Verfassungsgerichtshof V90/99

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 28.06.2000

Spruch

Die Verordnung des Bürgermeisters der Marktgemeinde Scheiblingkirchen-Thernberg vom 25. Juni 1996 wird, soweit damit unter Punkt 2) das Parken an der Ostseite der Klammgasse, zwischen der L 4141 und der Einfahrt zum Grundstück Nr. 124, verboten wird, nicht als gesetzwidrig aufgehoben.

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