Verfassungsgerichtshof KI-7/97

KI-7/97Verfassungsgericht28.06.2000

Regest

VfGH / Kompetenzkonflikt, Naturschutz, Entschädigung, Verwaltungsgerichtshof, Zuständigkeit Verwaltungsgerichtshof, Gericht Zuständigkeit - Abgrenzung von Verwaltung, Zuständigkeit der Gerichte, Kompetenz sukzessive

Gesamter Gesetzestext

Verfassungsgerichtshof KI-7/97

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 28.06.2000

Spruch

Der Verwaltungsgerichtshof ist zur Entscheidung über die Beschwerde des J P gegen den Bescheid der Tiroler Landesregierung vom 19. November 1991, Z U-12.186/24, zuständig.

Der entgegenstehende Beschluss des Verwaltungsgerichtshofes vom 26. September 1994, Z92/10/0423, wird aufgehoben.

Der Bund (Verwaltungsgerichtshof) hat dem Antragsteller zu Handen seines Rechtsvertreters die mit ATS 18.000,-- bestimmten Prozesskosten binnen vierzehn Tagen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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