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G206/98 ua•Verfassungsgerichtshof G206/98 ua
G206/98 uaVerfassungsgericht29.06.2000
Kompetenz Bund - Länder Kraftfahrwesen, Kompetenz Bund - Länder Straßenpolizei, Kraftfahrrecht, Lenkerberechtigung, Straßenpolizei, Alkoholisierung, VfGH / Formerfordernisse, VfGH / Bedenken, VfGH / Prüfungsumfang, Führerschein, Lenkberechtigung
I. Der Antrag, §14 Abs8 erster Satz Führerscheingesetz - FSG, BGBl. I 1997/120 in der Fassung BGBl. I 1998/2, als verfassungswidrig aufzuheben, wird abgewiesen.
II. Im übrigen werden die Anträge zurückgewiesen.
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