Verfassungsgerichtshof B2781/97

B2781/97Verfassungsgericht29.06.2000

Regest

VfGH / Anlaßfall

Gesamter Gesetzestext

Verfassungsgerichtshof B2781/97

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 29.06.2000

Spruch

Die beschwerdeführende Partei ist durch den angefochtenen Bescheid wegen Anwendung eines verfassungswidrigen Gesetzes in ihren Rechten verletzt worden.

Der Bescheid wird aufgehoben.

Der Bund (Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft) ist schuldig, der beschwerdeführenden Partei zuhanden ihres Rechtsvertreters die mit S 18.000,- bestimmten Prozeßkosten binnen 14 Tagen bei Exekution zu bezahlen.

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