Verfassungsgerichtshof B780/98

B780/98Verfassungsgericht25.09.2000

Regest

Meinungsäußerungsfreiheit, Rechtsanwälte, Disziplinarrecht, VfGH / Prüfungsmaßstab

Gesamter Gesetzestext

Verfassungsgerichtshof B780/98

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 25.09.2000

Spruch

Der Beschwerdeführer ist durch den angefochtenen Bescheid weder in einem verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht noch wegen Anwendung einer rechtswidrigen generellen Norm in seinen Rechten verletzt worden.

Die Beschwerde wird abgewiesen.

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