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B313/98•Verfassungsgerichtshof B313/98
B313/98Verfassungsgericht25.09.2000
Kollegialbehörde, Sozialversicherung, Ärzte
Der Beschwerdeführer ist durch den angefochtenen Bescheid in den verfassungsgesetzlich gewährleisteten Rechten auf Gleichheit aller Staatsbürger vor dem Gesetz sowie auf ein Verfahren vor einem unparteiischen Tribunal verletzt worden.
Der Bescheid wird aufgehoben.
Der Bund (Bundesministerin für soziale Sicherheit und Generationen) ist schuldig, dem Beschwerdeführer zu Handen seines Rechtsvertreters die mit S 27.000,-- bestimmten Prozeßkosten binnen 14 Tagen bei Exekution zu bezahlen.
Das Kostenmehrbegehren wird abgewiesen.
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