Verfassungsgerichtshof B1917/99

B1917/99Verfassungsgericht26.09.2000

Regest

Dienstrecht, Karenzurlaub, Verwaltungsverfahren, Abänderung und Behebung von amtswegen, VfGH / Klaglosstellung, VfGH / Kosten

Gesamter Gesetzestext

Verfassungsgerichtshof B1917/99

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 26.09.2000

Spruch

Das Verfahren wird eingestellt.

Der Bund (nunmehr Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit) ist schuldig, der Beschwerdeführerin zu Handen ihres Vertreters die mit ATS 29.500,-- bestimmten Verfahrenskosten binnen 14 Tagen bei sonstigem Zwang zu ersetzen.

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