Verfassungsgerichtshof V67/00

V67/00Verfassungsgericht27.09.2000

Regest

Dienstrecht, Berufungskommission

Gesamter Gesetzestext

Verfassungsgerichtshof V67/00

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 27.09.2000

Spruch

Der Abschnitt "Senat VI (Verwaltungsgerichtshof)" der Geschäftsverteilung der Berufungskommission beim Bundeskanzleramt in der ab 1. April 1997 geltenden Fassung, GZ 928.456/0-II/5/97, kundgemacht durch Aushang an der Amtstafel, war gesetzwidrig.

Die Bundesministerin für öffentliche Leistung und Sport ist verpflichtet, diesen Ausspruch im Bundesgesetzblatt II unverzüglich kundzumachen.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.