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G59/00 ua•Verfassungsgerichtshof G59/00 ua
G59/00 uaVerfassungsgericht27.09.2000
Dienstrecht, Bezüge Kürzung, Rechtspraktikanten, Vertrauensschutz, Sparpaket; Übergangsbestimmung
Die Ziffern 2 und 6 sowie die Zitate "§17," und "und §20" in der Ziffer 7 des ArtXXXI des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 61/1997 werden als verfassungswidrig aufgehoben. Frühere gesetzliche Bestimmungen treten nicht wieder in Wirksamkeit.
Der Bundeskanzler ist verpflichtet, diesen Ausspruch unverzüglich im Bundesgesetzblatt I kundzumachen.
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