Verfassungsgerichtshof B126/98

B126/98Verfassungsgericht28.09.2000

Regest

VfGH / Anlaßfall, VfGH / Kosten

Gesamter Gesetzestext

Verfassungsgerichtshof B126/98

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 28.09.2000

Spruch

1. Die beschwerdeführende Partei ist durch den angefochtenen Bescheid wegen Anwendung eines verfassungswidrigen Gesetzes in ihren Rechten verletzt worden.

2. Der Bescheid wird aufgehoben.

3. Der Bund (Bundeskanzler) ist schuldig, der beschwerdeführenden Partei zu Handen ihres Rechtsvertreters die mit

S 29.500,- bestimmten Prozeßkosten binnen 14 Tagen bei Exekution zu bezahlen.

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